Eine Zahlenbombe aus dem Revier

Im Januar veröffentlichten Duisburg, Gelsenkirchen, Dortmund und Hagen eine gemeinsame Bilanz: 1.181 bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen wurden 2025 die Bürgergeld-Zahlungen gestrichen, weil sie ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend selbst bestritten. Die Betroffenen, überwiegend Roma, erhielten zugleich eine Ausreiseverpflichtung.
Die Wucht der Maßnahme liegt weniger in der absoluten Zahl als im Signal: Erstmals wenden NRW-Kommunen bei EU-Zuwanderern systematisch jene EU-Richtlinie an, die den Entzug der Arbeitnehmerfreizügigkeit erlaubt, wenn weniger als ein Drittel des Lebensunterhalts selbst erwirtschaftet wird.
Doch wie gelang es den Betroffenen überhaupt, als „Arbeitnehmer“ zu gelten?
Der 5,5-Stunden-Trick

Das deutsche Sozialrecht übernimmt eine EU-Formel: Wer mindestens 5,5 Stunden pro Woche arbeitet, erhält Arbeitnehmerstatus – und damit vollen Sozialleistungsanspruch. Genau hier setzten findige Vermittler an, arrangierten Mini-Jobs oder Scheinanstellungen, die gerade so den Schwellenwert erfüllten.
Für viele kommunale Jobcenter bedeutete das jahrelang hohe Ausgaben bei kaum überprüfbarer Erwerbstätigkeit. Jetzt kontern die Städte mit verstärkten Kontrollen, Lohnnachweisen und Hausbesuchen, um Scheinarbeit zu enttarnen.
Welche Stadt griff dabei am härtesten durch?
